
Die Haushaltshilfe im Ruhrgebiet GmbH steht Menschen in Essen sowie großflächig im Kreis Gelsenkirchen zuverlässig zur Seite, wenn alltägliche Aufgaben zur Herausforderung werden. Unser Ziel ist es, Sie in jeder Lebenslage individuell zu unterstützen und Ihnen den Alltag spürbar zu erleichtern. Unser erfahrenes Team begleitet unter anderem Personen mit einem anerkannten Pflegegrad. Bereits ab Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf finanzielle Leistungen Ihrer Pflegekasse für alltagsunterstützende Angebote. Hierzu zählt insbesondere der monatliche Entlastungsbetrag in Höhe von 131 €, über den unsere Dienstleistungen direkt mit der Pflegekasse abgerechnet werden können.
Sollte Ihr Unterstützungsbedarf darüber hinausgehen, bestehen weitere Möglichkeiten: Ab Pflegegrad 2 können zusätzlich zum Entlastungsbetrag die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege (jährlich bis zu 3.539 €) sowie Pflegesachleistungen (bis zu 40% der monatlichen Sachleistungen) für hauswirtschaftliche und alltagsbegleitende Tätigkeiten genutzt werden. Dazu zählen unter anderem Haushaltshilfe, Reinigungsarbeiten, Einkäufe, Begleitungen zu Arztterminen oder gemeinsame Unternehmungen.
Viele Pflegebedürftige verfügen zudem über ein nicht genutztes Guthaben des Entlastungsbetrags aus vergangenen Monaten. Dieser Betrag kann bis zu 18 Monate angespart werden und ermöglicht rückwirkend Leistungen im Wert von bis zu 2.358 €. Unsere geschulten Mitarbeitenden beraten Sie umfassend, prüfen Ihren individuellen Anspruch und übernehmen für Sie sowohl die Antragstellung als auch die komplette Abrechnung mit der Pflegekasse. Für Sie entstehen dabei in der Regel keine Kosten. Unser Anspruch ist es, Ihnen ein selbstbestimmtes Leben in Ihrem gewohnten Zuhause so lange wie möglich zu ermöglichen und Ihnen eine professionelle Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung zur Verfügung zu stellen.
Neben der Unterstützung bei bestehendem Pflegegrad helfen wir auch in vorübergehenden Ausnahmesituationen. Nach einem Unfall oder einer Operation kann es sein, dass der Haushalt nicht mehr eigenständig geführt werden kann. In diesen Fällen kann Ihr Arzt eine Haushaltshilfe gemäß § 38 SGB V verordnen. Voraussetzung ist, dass Sie Ihren Haushalt zuvor selbstständig geführt haben. Mit dieser ärztlichen Bescheinigung können wir Ihnen für den festgelegten Zeitraum ein individuell abgestimmtes Unterstützungspaket anbieten, dessen Kosten in vielen Fällen vollständig von der Krankenkasse übernommen werden. Auch hier kümmern wir uns um den gesamten organisatorischen Ablauf – von der Beantragung bis zur Abrechnung. Unser Ziel ist es, Sie bestmöglich zu entlasten, Ihnen eine zuverlässige Haushaltshilfe in Essen und in Gelsenkirchen zur Verfügung zu stellen und Ihre Genesung so bestmöglich zu fördern.

Darüber hinaus begleiten wir Frauen während der Schwangerschaft sowie nach der Entbindung. Treten gesundheitliche Einschränkungen auf, die es erschweren, den Haushalt selbst zu führen, besteht ebenfalls ein gesetzlicher Anspruch auf Unterstützung. Viele Schwangere sind im Alltag körperlich eingeschränkt und benötigen Hilfe bei Hausarbeit, Einkäufen oder Wäsche. Mit einer ärztlichen Verordnung nach § 38 SGB V können Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Insbesondere bei verordneter Bettruhe ist Entlastung essenziell. Wir sorgen dafür, dass Ihr Haushalt weiterhin zuverlässig geführt wird, sodass Sie sich vollständig auf Ihre Gesundheit konzentrieren können.
Kontaktieren Sie uns gerne für ein persönliches Beratungsgespräch. Gemeinsam prüfen wir Ihren Anspruch auf kostenfreie Haushaltshilfe und stellen ein individuelles Unterstützungskonzept für Sie zusammen. Bei der Haushaltshilfe im Ruhrgebiet GmbH arbeiten ausschließlich qualifizierte und geprüfte Alltagsunterstützer, für die Zuverlässigkeit, Einfühlungsvermögen und Hilfsbereitschaft selbstverständlich sind.
Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen und Sie künftig als verlässlicher Partner bei der Haushaltsführung und der Bewältigung Ihres Alltags zu unterstützen.