Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei der Haushaltshilfe im Ruhrgebiet GmbH
Pflegebedürftige Personen, die in ihrer häuslichen Umgebung von Angehörigen oder anderen Privatpersonen versorgt werden und Pflegegeld beziehen, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Pflegeberatungseinsätze durch eine qualifizierte Pflegefachkraft in Anspruch zu nehmen. Diese Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI dienen der Sicherstellung und Verbesserung der häuslichen Pflege.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Intervalle sind:
- Pflegegrad 1: freiwillig einmal im Jahr
- Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Quartal
Ihr zuverlässiger Ansprechpartner im Ruhrgebiet
Die Haushaltshilfe im Ruhrgebiet GmbH ist ein anerkannter und erfahrener Anbieter für Pflegeberatungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI. Unser examiniertes Fachpersonal – bestehend aus Pflegefachkräften und Krankenschwestern – führt die Beratungen kompetent, einfühlsam und praxisnah durch.
Wir betreuen sowohl Neu- als auch Bestandskundinnen und -kunden in Essen und im Kreis Gelsenkirchen sowie in umliegenden Regionen. Die Beratung findet in der Regel im Rahmen eines persönlichen Hausbesuchs statt. Auf Wunsch kann ein Folgetermin auch bequem online/ telefonisch durchgeführt werden.
Ziel und Inhalt der Pflegeberatung
Im Mittelpunkt der Beratung steht die individuelle Pflegesituation. Unsere Fachkräfte unterstützen Pflegebedürftige sowie deren pflegende Angehörige mit konkreten Empfehlungen und praktischen pflegefachlichen Hinweisen. Dabei werden unter anderem folgende Themen besprochen:
- Einschätzung und Optimierung der aktuellen Pflegesituation
- Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
- Bedarf an Pflegehilfsmitteln (z. B. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch oder technische Hilfen)
- Möglichkeiten der Wohnraumanpassung, etwa Badumbauten oder Treppenlifte
- Prüfung der Sinnhaftigkeit eines Hausnotrufsystems
- Hinweise auf weitere Leistungen der Pflegekasse
Sollte sich zeigen, dass sich der Pflegebedarf verändert hat, unterstützen wir Sie auf Wunsch auch dabei, eine erneute Begutachtung zur Anpassung des Pflegegrades anzustoßen.
Kostenlose Terminvereinbarung
Die Pflegeberatung nach § 37 SGB XI ist für Pflegegeldempfänger kostenfrei, da die Kosten vollständig von der Pflegekasse übernommen werden.
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns – wir beraten Sie individuell, verständlich und zuverlässig zu allen Leistungen und Möglichkeiten rund um Ihre Pflegesituation.
Pflegeberatungsgespräch in Essen
Wir bieten Pflegeberatungsgespräche nach § 37 Abs. 3 SGB XI auch in Essen an. Unsere qualifizierten Pflegefachkräfte kommen zu Ihnen nach Hause und unterstützen Sie umfassend bei allen Fragen rund um die häusliche Pflege.
Pflegeberatungsgespräch in Gelsenkirchen
Auch in Gelsenkirchen stehen wir Ihnen als kompetenter Ansprechpartner für verpflichtende Pflegeberatungsgespräche zur Verfügung – persönlich, professionell und individuell auf Ihre Situation abgestimmt.
